

Verwaltungsanweisung zur Behandlung von Integrationsprojekten

In einer Verfügung vom 14. Juni 2004 der OFD Düsseldorf und MÜnster wird Behandlung von Integrationsprojekten durch eine steuerrechtliche Verwaltungsanweisung festgelegt.
Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wurde die Liste der Zweckbetriebe im §68 Nr. 3 Abgabenordnung um Integrationsprojekte dei mehr als 40% Menschen im Sinne des § 132 SGB IX beschäftigen ergänzt. Die Verfügung hat das Aktenzeichen:
Az.S0187-20-St133-K-S2927A-St13 [D]-S2729-194-St13-33[MS].


